- Die Vollendung des 18. Lebensmonates des Kindes
- Die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten
- Die Vorlage eines Attests bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen
Können aus Platzgründen nicht alle Kinder aufgenommen werden, entscheiden folgende Voraussetzungen:
- Wohnort
- Kinder, deren Eltern berufstätig sind, bzw. zum Zeitpunkt der Aufnahme berufstätig sein werden (Gilt besonders für Alleinerziehende).
- Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind.
- Kinder, bei denen aus sozialen Gründen der Besuch der Kinderkrippe nötig ist.